Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Sprachendienst El-Maghraby sowie seinen Auftraggebern, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Sprachendienst El-Maghraby nur dann verbindlich, wenn Sprachendienst El-Maghraby diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
- Vertraulichkeit
Sprachendienst El-Maghraby verpflichtet sich dazu, alle übermittelten Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln sowie nach bestem Wissen und Gewissen über alle Tatsachen und Sachzusammenhänge Stillschweigen zu bewahren.
- Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Sprachendienst El-Maghraby und seinen Auftraggebern (Kunden), soweit nichts anderes schriftlich und ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Sprachendienst El-Maghraby nur dann verbindlich, wenn Sprachendienst El-Maghraby diesen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt hat.
- Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht
(1) Der Auftraggeber hat Sprachendienst El-Maghraby spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung oder des Dolmetscherservices zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung, Rahmenbedingungen des Dolmetschereinsatzes, etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung sowie des Dolmetscherservices ist ebenfalls anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bzw. der Dolmetscherservice zur Aufzeichnung vorgesehen, hat der Auftraggeber Sprachendienst El-Maghraby darüber im Voraus zu informieren, da hier zusätzliche Gebühren anfallen können.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. für einen Dolmetschereinsatz notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe Sprachendienst El-Maghraby zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Agenda, Präsentationen, Reden, Vorträge, etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung bzw. der Dolmetschereinsatz wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt bzw. gedolmetscht.
(2) Mängel in der Übersetzung bzw. im Rahmen des Dolmetschereinsatzes, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Sprachendienst El-Maghraby.
(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung bzw. im Rahmen des Dolmetschereinsatzes objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung bzw. Verdolmetschung enthaltenen Mängel durch Sprachendienst El-Maghraby. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Sprachendienst El-Maghraby gegenüber unmissverständlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nachbearbeitung ist Sprachendienst El-Maghraby vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb einer Woche nach Abgabe der Leistung eingegangen ist.
(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung finden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte Anwendung, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Sprachendienst El-Maghraby kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den Sprachendienst El-Maghraby nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist Sprachendienst El-Maghraby berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
- Haftung
(1) Sprachendienst El-Maghraby haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt ausschließlich bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Eine Haftung von Sprachendienst El-Maghraby für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.
(3) Sprachendienst El-Maghraby übernimmt keine Haftung für jene Übersetzungsfehler oder andere spezifische Mängel, welche auf unvollständige, unrichtige oder unlesbare Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind. Dazu zählen auch Mängel, die auf Fehler zum Beispiel der elektronischen Übermittlung oder Dokumenten-Formatwandlung auftreten. Die wichtige Angabe der des Verwendungszwecks für den Übersetzungsauftrag schließt keine Haftung für eventuelle Ungeeignetheit der gelieferten Übersetzung oder eine mögliche Rufschädigung des betreffenden Unternehmens ein. Wird Sprachendienst El-Maghraby auf Grund einer Übersetzung wegen Verletzung des Urheberrechts belangt, stellt uns der Auftraggeber von der Haftung in vollem Umfang frei.
- Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1) Der Umfang der Übersetzung wird entweder anhand der Normzeilenzahl der Übersetzung oder anhand der zu dolmetschenden Stunden oder als Pauschale ermittelt. Es gilt das jeweils unterbreitete und vom Auftraggeber angenommene Angebot vom Sprachendienst El-Maghraby.
(2) Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung oder Lieferung der Übersetzung bzw. der Ausführung des Dolmetschereinsatzes fällig.
(3) Sprachendienst El-Maghraby hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Sprachendienst El-Maghraby kann bei umfangreichen Übersetzungen bzw. Dolmetscherservices einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Sprachendienst El-Maghraby kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
- Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung bzw. des verdolmetschten Inhalts.
(2) Sprachendienst El-Maghraby hat das Urheberrecht an der Übersetzung bzw. der Dolmetschleistung.
- Vorzeitige Vertragsbeendigung
(1) Der Auftraggeber kann vor Durchführung des Auftrags jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag auf diese Weise zurück, kann Sprachendienst El-Maghraby einen angemessenen Ersatz für die erfolgten Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatz wird nach folgenden Prozentsätzen des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen ermittelt:
– bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 70% des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen,
– bei Rücktritt zwischen 14 Tagen bis 7 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 90% des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen,
– bei Rücktritt ab 7 Tagen vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 100% des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen.
Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass Sprachendienst El-Maghraby im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, keine für Sprachendienst El-Maghraby tätigen Übersetzer oder Dolmetscher abzuwerben und/oder ohne Zustimmung vom Sprachendienst El-Maghraby einzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, an Sprachendienst El-Maghraby eine angemessene Vertragsstrafe, mindestens jedoch in Höhe von 5.001,00 EUR zu leisten.
- Verwendung von Referenzen
Mit der Beauftragung von Sprachendienst El-Maghraby erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Sprachendienst El-Maghraby seinen Firmennamen und/oder -logo in seinen Seiten als Referenz/Kunden einbinden kann. Personennamen, etwa der Mitarbeiter des Auftraggebers, bleiben davon unberührt. Im Falle, dass der Auftraggeber nicht damit einverstanden ist, hat er dies Sprachendienst El-Maghraby entweder bei Auftragserteilung oder spätestens sofort nach Ausführung des Auftrags schriftlich mitzuteilen.
- Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bad Homburg.
- 12. Wirksamkeit
Infolge einer anfänglichen sowie später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Punkte beibehalten.